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Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für die Auszubildenden ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen.
Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Die Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform sind bis dahin zu schaffen. Die Details werden per Erlass in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung geregelt.