Aktuelles & Presse
Datum
13.01.2016
Titel
Deutscher Pflegerat: Pressemitteilung vom 13.01.2016.
Untertitel
Deutscher Pflegerat: Bundeskabinett stellt die richtigen Weichen für die Zukunft des Pflegeberufs.
Text
Zur heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes, sagte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, am Mittwoch in Berlin:
„Die Entscheidung des Bundeskabinetts für eine generalistische Pflegeausbildung mit Schwerpunktbildung ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Deutschland. Das Bundeskabinett hat damit die richtigen Weichen für die Zukunft der so wichtigen Pflegeberufe gestellt.
Die neue Pflegeausbildung wird eine der wichtigsten Antworten auf den demographischen und epidemiologischen Wandel sein. Die Anzahl der Pflegebedürftigen, die eine medizinisch orientierte Versorgung benötigen, nimmt in der ambulanten und stationären Altenpflege zu. Gleichzeitig werden immer mehr alte und hochbetagte Patientinnen und Patienten mit mehreren Erkrankungen und zunehmenden Alterserkrankungen wie Demenz in Krankenhäusern versorgt. Das macht veränderte Kompetenzprofile erforderlich, die ausgebildet werden müssen. Die richtige Antwort auf diese Herausforderungen ist die generalistische Pflegeausbildung. Pflege basiert auf Kompetenzen, die übergreifend gelten. Denn Pflege setzt sich mit dem pflegebedürftig sein, dem krank sein auseinander und wie das zu bewältigen ist. Dabei ist der Ort an dem diese Kompetenzen eingesetzt werden nachrangig.
Die Neuregelung ist dringend geboten und wird von den professionell Pflegenden zu Recht gefordert. Bislang hat sich die Pflegeausbildung an den zu versorgenden Altersgruppen – Kinder, Erwachsene, alte Menschen – und an den Institutionen der Versorgung – Krankenhaus, Altenheim – orientiert. Mit Hilfe der generalistischen Pflegeausbildung wird es nun erstmals gelingen, die erforderlichen pflegerischen Kompetenzen für pflegebedürftige und kranke Menschen jeden Alters in den Mittelpunkt zu stellen. Die Stärken und Besonderheiten der drei bisherigen Pflegefachberufe "Altenpflege", "Gesundheits- und Krankenpflege" und "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege" werden im Sinne von Kompetenzen zu einem neuen Pflegeberuf mit einem einheitlichen Berufsabschluss zusammengefasst. Das ist etwas anderes und mehr als die Aneinanderreihung von Pflegetätigkeiten. Dadurch wird die Qualität der Pflege gesteigert. Eine weitere Antwort auf die steigenden Anforderungen ist die hochschulische Ausbildung als zweiter Zugang zum Beruf. Damit werden auch neue Bewerbergruppen angesprochen.
Die Reform ist eine gute Nachricht für alle professionell Pflegenden. Ihre Arbeit wird dadurch aufgewertet. Die neue Pflegeausbildung wird zu besseren Karrierechancen für Pflegefachpersonen führen, die Attraktivität des Berufsbildes Pflege steigern und den Verbleib im Beruf fördern. Mehr Menschen werden sich aufgrund der neuen Pflegeausbildung für den Pflegeberuf entscheiden. Damit wird die neue Pflegeausbildung zu einem wesentlichen Baustein der Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Denn durch die reformierte Ausbildung haben die zukünftigen Pflegefachpersonen mehr Möglichkeiten, innerhalb des Berufsfeldes zu wechseln. Das steigert Karrierechancen und den Verbleib im Beruf gerade für die bisherige Altenpflege. Es wird endlich gesetzlich anerkannt, dass Pflege einen ureigensten Bereich hat, der als vorbehaltene Aufgaben definiert wird. Das umfasst die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung der pflegerischen Versorgung sowie die Überprüfung der Pflegequalität.