Aktuelles & Presse

Datum
30.06.2015
Titel
Pflege ist keine finanzielle Jongliermasse!
Untertitel
Kaum stehen den Krankenhäusern weitere, von der Politik auferlegte, Sparmaßnahmen ins Haus werden die Defizite bereits in den Medien in Pflegestellen umgerechnet.
Text
So schreibt die Deutsche Krankenhausgesellschaft in ihrer Pressemitteilung vom 24. Juni 2015 wörtlich: „Eine konsequent personalorientierte Ausrichtung der Finanzierung der Krankenhäuser darf den Versorgungszuschlag nicht wegkürzen. In 2017 würden die Krankenhäuser 500 Millionen Euro, das entspricht finanziellen Mitteln in Höhe von 10.000 Pflegestellen, verlieren.“
 
„500 Millionen Euro könnte man beispielsweise auch in 5.000 Arztstellen umrechnen“, so Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement. „Aber niemand käme auch nur im Entferntesten auf die Idee, die neuerlichen Sparmaßnahmen in Ärztestellen aufzurechnen“, so Bechtel weiter. Dabei betont Bechtel ausdrücklich, dass keinerlei Aufrechnung mit Personalstellen, egal bei welcher Berufsgruppe, inhaltlich weiterhilft. Es gehe um Dienstleistungen am Menschen, die auch das entsprechende Personal mit einer adäquaten quantitativen und qualitativen Ausstattung erfordern.
 
„Jegliche erneute Streichung von Pflegestellen in unseren Kliniken führt zu einer dramatischen Verschlechterung der Versorgungssituation der uns anvertrauten Patienten und zu einer weiteren Überlastung des Pflegepersonals“, ergänzt Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU. „Die Politik hat trotz des unbefristeten Streiks des Pflegepersonals an der Charité immer noch nicht begriffen, wie ernst die Lage ist. Die Kolleginnen und Kollegen streiken nicht für mehr Geld, sondern für mehr Personal“, so Rantzsch weiter. Jede weitere Kürzung in der Pflege führe unweigerlich zu einer bundesweiten Ausweitung der Streiks. „Wir brauchen ein Sofortprogramm in der Klinikpflege mit einem Budget von mindestens 2,5 Milliarden Euro, um auch nur annähernd die Arbeitsbedingungen zu schaffen, die eine ausreichende, im Übrigen gesetzlich definierte, Patientenversorgung sicherstellen“, resümieren Bechtel und Rantzsch übereinstimmend.